Ergänzung der Vereinsstatuten
Mittelpunkt unseres gemeinsamen Interesses sind die Seen. Um die beiden Seen gruppieren sind die Kleingartenanlagen mit den Widmungen Erholungsgebiet Badehütten (Ebh) und Erholungsgebiet Kleingarten mit ganzjährigen Wohnrecht (EKL-W). Der Erholungswert unserer Anlage kann nur durch die Reinhaltung der Seen gewährleistet werden. Jede Verunreinigung der Seen ist als schwerwiegender Verstoß gegen die gemeinsamen Interessen zu werten.
Verhaltensregeln im Wasser
Es ist insbesondere verboten:
Verbotene Verunreinigungen
a) Jede Verunreinigung der Badegewässer (durch Waschmittel, Obst- und Speisereste, Zigarettenstummel, Farbenrückstände, Düngemittel, Sonnencreme oder anderes)
b) das Füttern der Wildenten und Fische
c) Hunde in den Seen baden zu lassen
d) Das Berühren oder Hantieren der für die Seenreinhaltung notwendigen Einrichtungen (Ablaufrohre, Pumpen, Flosse, sowie Stromzuführungen usw.)
e) die Seen mit anderen Booten als Ruderbooten zu benützen (Motorboote, Segelboote, Surfbretter, Tretboote und Modellboote mit Verbrennungsmotor)
f) unter Gartenbrausen, die nicht an den Kanal angeschlossen sind, mit Seife oder sonstigen Reinigungsmitteln zu duschen.
Abwasserentsorgung und Mülltrennung
Jeder Kleingarten muss einen Kanalanschluss haben. Alle Abwässer müssen in den Kanal eingeleitet werden.
Haushaltsabfälle sind in die Müllcontainer einzubringen. Die Müllablagerung neben den Containern ist verboten – Rattenplage! Bitte Mülltrennung beachten.
Verwendung von Pflanzenschutzmitteln
Laut Pflanzenschutzmittelverordnung (Giftordnung) BGB!. Nr. 212/1989 ist das Düngen und Aufbringen von Pflanzenschutzmitteln in der gesamten Anlage verboten.
Hundehaltung und Haustierregeln
Hunde sind auf Gemeinschaftsflächen (Gemeinschaftswegen, Parkplätzen etc.) selbst auf kurzen Strecken, unbedingt an der Leine zu führen, und müssen stets einen Maulkorb tragen. Von Kinderspielplätzen und Badeabgängen sind sie überhaupt fernzuhalten. Das „Äußerln“ führen innerhalb der Anlage ist verboten. Die Verunreinigung durch Hunde hat der Hundehalter – bei Gästen der Kleingartenbesitzer – zu beseitigen.
Freilaufen in der Gartenanlage von Katzen ist verboten, aufgrund des Vogelschutzes.
Verkehr und Bewegung auf Gemeinschaftsflächen
Das Befahren der Gemeinschaftswege mit Fahrrädern, Motorfahrzeugen und Motorrädern, Sportgeräten oder Spielzeug, Modellfahrzeugen ist verboten – Beschädigung – und Unfallgefahr.
Ruhezeiten und Lärmschutz
Im Interesse aller Erholungssuchenden ist in der Zeit von 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr und von 21.00 Uhr bis 7.00 Uhr werktags, sowie Samstag ab 12.00 Uhr bis Montag, 7.00 Uhr und an Feiertagen Lärmerregung ausnahmslos verboten – dazu gehören Rasenmähen, lautes Radiospielen, Musizieren etc. Bei Bautätigkeiten während der Ruhezeiten ist mit der Vereinsleitung eine schriftliche Vereinbarung zu treffen.
Nutzung der Seen
Unsere Seen sind primär Badegewässer. Das Fischen und der Fischbesatz werden unter Bedachtnahme auf das Sanierungsprogramm unter Beiziehung der Fischereisektion gestattet bzw. festgelegt.
Verantwortung der Kleingartenbesitzer
Jeder Kleingartenbesitzer (Parzelleninhaber) ist für seine Gäste verantwortlich (Einhaltung der See- und Gartenordnung!).
Parkregelungen innerhalb der Anlage
Innerhalb der Anlage sind die Kraftfahrzeuge nur auf den zugewiesenen Parkplätzen abzustellen. Gäste parken außerhalb der Anlage!
Zugang und Sicherheit
Die E-Tore und Eingangstüren sind geschlossen zu halten!!
Verhalten an Gemeinschaftsbadeplätzen
Verhalten bei den Gemeinschaftsbadeplätzen: Abfallkorb und Aschenbecher verwenden. Das Umkleiden und Fahrräder abstellen bei den gemeinschaftlichen Badeplätzen ist nicht gestattet. Gäste, die sich auf den Gemeinschaftsbadeplätzen aufhalten, müssen den Namen des Gastgebers (Parzellenbesitzer) über Befragen angeben können. Bei unbekannten Personen ist unverzüglich ein Funktionär zu verständigen. Fremde, also nicht zum Angehörigenkreis der Parzellenbesitzer zählende Personen, haben zu unserer Anlage und damit zu den Seen keinen Zutritt.
Wichtige Hinweise und Kontakt zu Vereinsfunktionären
Bei wichtigen Wahrnehmungen – dies gilt für das ganze Jahr – verständigen Sie bitte einen der Vereinsfunktionäre.
Einhaltung der See- und Gartenordnung
Die genaue und gewissenhafte Einhaltung der See- und Gartenordnung dient dem Interesse aller Kleingartenbesitzer (Parzellenbesitzer und Mitglieder) und soll auch Schutz für unsere Anlage, unter Bedachtnahme auf die größtmögliche Sparsamkeit (Sanierungen, Reparaturen kosten viel Geld), sein. Der Zustand unserer Anlage soll unsere Visitenkarte sein.
Wasserverbrauchskontrolle
Vergessen Sie nicht, einmal im Monat Ihren Wassersubzähler zu kontrollieren!!!
Wünsche der Vereinsleitung
Viele Freude und schöne Stunden in unserer Anlage wünscht Ihnen die Vereinsleitung.