ErgÀnzung der Vereinsstatuten
Mittelpunkt unseres gemeinsamen Interesses sind die Seen. Um die beiden Seen gruppieren sind die Kleingartenanlagen mit den Widmungen Erholungsgebiet BadehĂŒtten (Ebh) und Erholungsgebiet Kleingarten mit ganzjĂ€hrigen Wohnrecht (EKL-W). Der Erholungswert unserer Anlage kann nur durch die Reinhaltung der Seen gewĂ€hrleistet werden. Jede Verunreinigung der Seen ist als schwerwiegender VerstoĂ gegen die gemeinsamen Interessen zu werten.
Verhaltensregeln im Wasser
Es ist insbesondere verboten:
Verbotene Verunreinigungen
a) Jede Verunreinigung der BadegewĂ€sser (durch Waschmittel, Obst- und Speisereste, Zigarettenstummel, FarbenrĂŒckstĂ€nde, DĂŒngemittel, Sonnencreme oder anderes)
b) das FĂŒttern der Wildenten und Fische
c) Hunde in den Seen baden zu lassen
d) Das BerĂŒhren oder Hantieren der fĂŒr die Seenreinhaltung notwendigen Einrichtungen (Ablaufrohre, Pumpen, Flosse, sowie StromzufĂŒhrungen usw.)
e) die Seen mit anderen Booten als Ruderbooten zu benĂŒtzen (Motorboote, Segelboote, Surfbretter, Tretboote und Modellboote mit Verbrennungsmotor)
f) unter Gartenbrausen, die nicht an den Kanal angeschlossen sind, mit Seife oder sonstigen Reinigungsmitteln zu duschen.
Abwasserentsorgung und MĂŒlltrennung
Jeder Kleingarten muss einen Kanalanschluss haben. Alle AbwĂ€sser mĂŒssen in den Kanal eingeleitet werden.
HaushaltsabfĂ€lle sind in die MĂŒllcontainer einzubringen. Die MĂŒllablagerung neben den Containern ist verboten â Rattenplage! Bitte MĂŒlltrennung beachten.
Verwendung von Pflanzenschutzmitteln
Laut Pflanzenschutzmittelverordnung (Giftordnung) BGB!. Nr. 212/1989 ist das DĂŒngen und Aufbringen von Pflanzenschutzmitteln in der gesamten Anlage verboten.
Hundehaltung und Haustierregeln
Hunde sind auf GemeinschaftsflĂ€chen (Gemeinschaftswegen, ParkplĂ€tzen etc.) selbst auf kurzen Strecken, unbedingt an der Leine zu fĂŒhren, und mĂŒssen stets einen Maulkorb tragen. Von KinderspielplĂ€tzen und BadeabgĂ€ngen sind sie ĂŒberhaupt fernzuhalten. Das âĂuĂerlnâ fĂŒhren innerhalb der Anlage ist verboten. Die Verunreinigung durch Hunde hat der Hundehalter â bei GĂ€sten der Kleingartenbesitzer â zu beseitigen.
Freilaufen in der Gartenanlage von Katzen ist verboten, aufgrund des Vogelschutzes.
Verkehr und Bewegung auf GemeinschaftsflÀchen
Das Befahren der Gemeinschaftswege mit FahrrĂ€dern, Motorfahrzeugen und MotorrĂ€dern, SportgerĂ€ten oder Spielzeug, Modellfahrzeugen ist verboten â BeschĂ€digung â und Unfallgefahr.
Ruhezeiten und LĂ€rmschutz
Im Interesse aller Erholungssuchenden ist in der Zeit von 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr und von 21.00 Uhr bis 7.00 Uhr werktags, sowie Samstag ab 12.00 Uhr bis Montag, 7.00 Uhr und an Feiertagen LĂ€rmerregung ausnahmslos verboten â dazu gehören RasenmĂ€hen, lautes Radiospielen, Musizieren etc. Bei BautĂ€tigkeiten wĂ€hrend der Ruhezeiten ist mit der Vereinsleitung eine schriftliche Vereinbarung zu treffen.
Nutzung der Seen
Unsere Seen sind primÀr BadegewÀsser. Das Fischen und der Fischbesatz werden unter Bedachtnahme auf das Sanierungsprogramm unter Beiziehung der Fischereisektion gestattet bzw. festgelegt.
Verantwortung der Kleingartenbesitzer
Jeder Kleingartenbesitzer (Parzelleninhaber) ist fĂŒr seine GĂ€ste verantwortlich (Einhaltung der See- und Gartenordnung!).
Parkregelungen innerhalb der Anlage
Innerhalb der Anlage sind die Kraftfahrzeuge nur auf den zugewiesenen ParkplĂ€tzen abzustellen. GĂ€ste parken auĂerhalb der Anlage!
Zugang und Sicherheit
Die E-Tore und EingangstĂŒren sind geschlossen zu halten!!
Verhalten an GemeinschaftsbadeplÀtzen
Verhalten bei den GemeinschaftsbadeplĂ€tzen: Abfallkorb und Aschenbecher verwenden. Das Umkleiden und FahrrĂ€der abstellen bei den gemeinschaftlichen BadeplĂ€tzen ist nicht gestattet. GĂ€ste, die sich auf den GemeinschaftsbadeplĂ€tzen aufhalten, mĂŒssen den Namen des Gastgebers (Parzellenbesitzer) ĂŒber Befragen angeben können. Bei unbekannten Personen ist unverzĂŒglich ein FunktionĂ€r zu verstĂ€ndigen. Fremde, also nicht zum Angehörigenkreis der Parzellenbesitzer zĂ€hlende Personen, haben zu unserer Anlage und damit zu den Seen keinen Zutritt.
Wichtige Hinweise und Kontakt zu VereinsfunktionÀren
Bei wichtigen Wahrnehmungen â dies gilt fĂŒr das ganze Jahr â verstĂ€ndigen Sie bitte einen der VereinsfunktionĂ€re.
Einhaltung der See- und Gartenordnung
Die genaue und gewissenhafte Einhaltung der See- und Gartenordnung dient dem Interesse aller Kleingartenbesitzer (Parzellenbesitzer und Mitglieder) und soll auch Schutz fĂŒr unsere Anlage, unter Bedachtnahme auf die gröĂtmögliche Sparsamkeit (Sanierungen, Reparaturen kosten viel Geld), sein. Der Zustand unserer Anlage soll unsere Visitenkarte sein.
Wasserverbrauchskontrolle
Vergessen Sie nicht, einmal im Monat Ihren WassersubzÀhler zu kontrollieren!!!
WĂŒnsche der Vereinsleitung
Viele Freude und schöne Stunden in unserer Anlage wĂŒnscht Ihnen die Vereinsleitung.